EuGH: Urlaubsansprüche können nur verfallen oder verjähren, wenn der Arbeitgeber Hinweise gegeben hat

Haben Sie in den letzten Jahren nicht alle Urlaubstage genommen? Ihre Ansprüche könnten weiterhin bestehen:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahren am 22.09.2022 festgelegt, dass Ansprüche auf Urlaub nur nach einem Hinweis durch den Arbeitgeber