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Kein vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns wegen Nichterfüllung der Auskunftspflicht

30.01.2015 RA Michael Rolle Ausgleich des Zugewinns, Auskunftspflicht

BGB §§ BGB § 1385 Nr. BGB § 1385 Nummer 2 und BGB § 1385 Nummer 4, BGB § 1386, BGB § 1379 BGB § 1379 Absatz II, BGB § 1353 BGB § 1353 Absatz I 2

Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § BGB § 1379 BGB § 1379 Absatz II BGB kann der vorzeitige Ausgleich

Unterhalt

Der Besuch des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten und der Fachschule für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg zählt nicht zur allgemeinen Schulausbildung i. S. des § BGB § 1603 BGB § 1603 Absatz II 2 BGB. (Leitsatz des Gerichts)

Entscheidung
Das OLG

Auskunftsverlangen eines Elternteils beim Volljährigenunterhalt

Ein aus § BGB § 242 BGB herzuleitender Auskunftsanspruch des gegenüber einem volljährigen Kind unterhaltspflichtigen Elternteils gegen den anderen Elternteil ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn das gemeinsame Kind bereits in die Auseinandersetzung der Eltern einbezogen ist.

Keine Verlängerung des Betreuungsunterhalts wegen einer Habilitation

Die Belastung des betreuenden Elternteils durch berufliche Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen (hier: Habilitationsverfahren) stellt keinen elternbezogenen Grund i. S. des § BGB § 1570 BGB § 1570 Absatz II BGB dar. (Leitsatz des Gerichts)

Entscheidung
Da