Nachweispflicht für Arbeitgeber sowie Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz per 01.08.2022
Hinweis für Arbeitgeber: Arbeitsverträge zeitnah zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten
Ende Juni 2022 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen