Die neuesten Blogeinträge aus der Kategorie 'Arbeitsrecht':

Vortrag beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.

24.04.2024 Rechtsanwältin Regine Götz Arbeitsrecht, Home-Office, Mobiles Arbeiten, Vortrag, Referentin

Am 27.04.2024 werde ich auf Einladung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. im Rahmen der Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling in Bremen einen Vortrag zu dem arbeitsrechtlichen Thema “Home-Office und Mobiles Arbeiten – Gesetzliche Regelungen und

EuGH: Urlaubsansprüche können nur verfallen oder verjähren, wenn der Arbeitgeber Hinweise gegeben hat

Haben Sie in den letzten Jahren nicht alle Urlaubstage genommen? Ihre Ansprüche könnten weiterhin bestehen:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahren am 22.09.2022 festgelegt, dass Ansprüche auf Urlaub nur nach einem Hinweis durch den Arbeitgeber

Nachweispflicht für Arbeitgeber sowie Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz per 01.08.2022

Hinweis für Arbeitgeber: Arbeitsverträge zeitnah zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten

Ende Juni 2022 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Denken Sie an den Zuschuss vom Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung

30.03.2022 Rechtsanwältin Regine Götz Zuschuss, Entgeltumwandlung, 15 %, Altverträge, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Zum 01.01.2022 ist eine wichtige Änderung der Regelungen zur Betriebliche Altersversorgung wirksam geworden. Sofern Sie sich zu einer sogenannten Entgeltumwandlung entschieden haben, ist Ihr Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf Ihren Beitrag zu

Gute Gründe für externe Dienstleister/Handwerker wegen der „partiellen Impfpflicht“ schon jetzt tätig zu werden

17.02.2022 Rechtsanwältin Regine Götz partielle Impfpflicht, Arbeitgeber, Nachweispflicht

Seit Dezember 2021 gilt der neue § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dieser besagt, dass Personen, die in bestimmten Einrichtungen, in denen vulnerable Personengruppen betreut werden, bereits tätig sind, bis zum 15. März 2022 in Bezug auf COVID-19 geimpfte oder genesene Personen