Bundesarbeitsgericht: Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszualgen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.08.2017 (Az.: 10 AZR 859/16) entschieden, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen sogenannte Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO und deshalb unpfändbar sind. Das BAG führt als Begründung die Regelungen § 6 Abs. 5 ArbZG