Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge

Das Bundesarbeitsgericht hatte am 19. Dezember 2018, 10 AZR 231/18, siehe hierzu auch Pressemitteilung Nr. 70/18, über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Die Arbeitnehmerin war in Teilzeit beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie