Ausübungskontrolle bei einem Ehevertrag mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

BGB § BGB § 242

1. Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern. (Leitsatz des Gerichts)

2. Ein zunächst wirksam vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält einer Ausübungskontrolle