Ausübungskontrolle bei einem Ehevertrag mit Verzicht auf Versorgungsausgleich
BGB § BGB § 242
1. Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern. (Leitsatz des Gerichts)
2. Ein zunächst wirksam vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält einer Ausübungskontrolle