Gute Gründe für externe Dienstleister/Handwerker wegen der „partiellen Impfpflicht“ schon jetzt tätig zu werden

17.02.2022 Rechtsanwältin Regine Götz partielle Impfpflicht, Arbeitgeber, Nachweispflicht

Seit Dezember 2021 gilt der neue § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dieser besagt, dass Personen, die in bestimmten Einrichtungen, in denen vulnerable Personengruppen betreut werden, bereits tätig sind, bis zum 15. März 2022 in Bezug auf COVID-19 geimpfte oder genesene Personen