Vorliegen eines Scheinpraktikums und Differenzvergütungsansprüche

27.10.2016 RAin Regine Götz Scheinpraktikum, weitere Lohnansprüche

Das Landgerichtsarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich in einer Entscheidung vom 20.05.2016 mit den Fragen beschäftigt, wann ein Scheinpraktikum vorliegt und ob dem „Praktikanten“ ein weiterer Lohnanspruch zusteht. (LAG Berlin-Brandenburg 6 Sa 1787/15).

Das LAG hat auf

Ersatz für Verdienstausfall wegen verspätet zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze

Der Bundesgerichtshof hat in drei Parallelentscheidungen vom 20.10.2016 entschieden, dass Eltern, deren Kindern entgegen der Verpflichtung des Staates aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird, und die deswegen