Denken Sie an den Zuschuss vom Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung

30.03.2022 Rechtsanwältin Regine Götz Zuschuss, Entgeltumwandlung, 15 %, Altverträge, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Zum 01.01.2022 ist eine wichtige Änderung der Regelungen zur Betriebliche Altersversorgung wirksam geworden. Sofern Sie sich zu einer sogenannten Entgeltumwandlung entschieden haben, ist Ihr Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf Ihren Beitrag zu