Denken Sie an den Zuschuss vom Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung

30.03.2022 Rechtsanwältin Regine Götz Zuschuss, Entgeltumwandlung, 15 %, Altverträge, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Zum 01.01.2022 ist eine wichtige Änderung der Regelungen zur Betriebliche Altersversorgung wirksam geworden. Sofern Sie sich zu einer sogenannten Entgeltumwandlung entschieden haben, ist Ihr Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf Ihren Beitrag zu

Crowdworker kann als Arbeitnehmer anzusehen sein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 01.12.2020 – 9 AZR 102/20 eine für das Arbeitsrecht weit reichende Entscheidung getroffen: Ein Crowdworker kann als Arbeitnehmer anzusehen sein. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte der Kläger („Crowdworker“) mit der Beklagten – einer

Rechtsprechung: fristlose Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer einem Vorgesetzten gegenüber Gewalt androht, kann eine fristlose Kündigung wirksam sein.

Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer äußerte er sich seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber mit den Worten:
“Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach