Denken Sie an den Zuschuss vom Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung
30.03.2022 Zuschuss, Entgeltumwandlung, 15 %, Altverträge, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Zum 01.01.2022 ist eine wichtige Änderung der Regelungen zur Betriebliche Altersversorgung wirksam geworden. Sofern Sie sich zu einer sogenannten Entgeltumwandlung entschieden haben, ist Ihr Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf Ihren Beitrag zu
Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG – Benachteiligung wegen einer Behinderung – Unterrichtspflicht nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX a.F./§ 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX n.F. –
24.04.2018 Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, Benachteiligung wegen einer Behinderung, Vermutung iSv. § 22 AGG, Erörterungsverfahren nach § 81 Abs. 1 Satz 7 bis 9 IX a.F./§ 164 Abs. 1 Satz 7-9 SGB IX n.F., Unterrichtung
Das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28.09.2017 – 8 AZR 492/16 – entschieden, dass in dem Verstoß eines Arbeitgebers gegen Verfahren- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen grundsätzlich ein Indiz iSv § 22 AGG liegt, dass mit überwiegender