Denken Sie an den Zuschuss vom Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung

30.03.2022 Rechtsanwältin Regine Götz Zuschuss, Entgeltumwandlung, 15 %, Altverträge, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Zum 01.01.2022 ist eine wichtige Änderung der Regelungen zur Betriebliche Altersversorgung wirksam geworden. Sofern Sie sich zu einer sogenannten Entgeltumwandlung entschieden haben, ist Ihr Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf Ihren Beitrag zu

Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG – Benachteiligung wegen einer Behinderung – Unterrichtspflicht nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX a.F./§ 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX n.F. –

Das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28.09.2017 – 8 AZR 492/16 – entschieden, dass in dem Verstoß eines Arbeitgebers gegen Verfahren- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen grundsätzlich ein Indiz iSv § 22 AGG liegt, dass mit überwiegender