Auskunftsverlangen eines Elternteils beim Volljährigenunterhalt
26.11.2012 Volljährigenunterhalt, Haftungsanteil, Kinder, Kinderunterhalt
Ein aus § BGB § 242 BGB herzuleitender Auskunftsanspruch des gegenüber einem volljährigen Kind unterhaltspflichtigen Elternteils gegen den anderen Elternteil ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn das gemeinsame Kind bereits in die Auseinandersetzung der Eltern einbezogen ist.