Rechtsprechung: fristlose Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer einem Vorgesetzten gegenüber Gewalt androht, kann eine fristlose Kündigung wirksam sein.

Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer äußerte er sich seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber mit den Worten:
“Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach