Crowdworker kann als Arbeitnehmer anzusehen sein
08.12.2020 Arbeitsrecht, Crowdworker, Online-Plattform, Mikrojob, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 01.12.2020 – 9 AZR 102/20 eine für das Arbeitsrecht weit reichende Entscheidung getroffen: Ein Crowdworker kann als Arbeitnehmer anzusehen sein. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte der Kläger („Crowdworker“) mit der Beklagten – einer
Hat ein Betriebsrat Anspruch auf Internetzugang und Telefonanlage?
29.08.2016 Kollektives Arbeitsrecht, § 40 Abs.2 BetrVG, Betriebsrat, Anspruch auf Internetzugang und Telefonanlage
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 20.04.2016 (4 ABR 50/14) entschieden, dass ein Betriebsrat einen separaten, vom Proxy-Server des Arbeitgebers unabhängigen Internetzugang nicht allein deshalb für erforderlich halten kann, weil über den zentral vermittelten Internetzugang