Verpflichtung zur Zahlung einer „Abendgabe“ in einem muslimisch-sunnitischer Ehevertrag auch bei Scheidungsantrag durch Ehefrau

Gemäß einer Entscheidung des OLG Hamm vom 22.04.2016 (3 UF 262/15) schuldet ein Ehemann die in einem islamisch-sunnitischen Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung zugunsten der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt und daher kein

Ausübungskontrolle bei einem Ehevertrag mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

BGB § BGB § 242

1. Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern. (Leitsatz des Gerichts)

2. Ein zunächst wirksam vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält einer Ausübungskontrolle